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Hausordnung

der bodensee-storage.de

Betreiber: Bodensee Storage, vertreten durch die Möbelspedition Maier e.K. Zum Degenhardt 20, 88662 Überlingen (im Folgenden „Vermieter“).

1. Geltungsbereich / Definitionen / Vertragsschluss

1.1 Innerhalb der gesamten Anlage gilt absolutes Rauchverbot.

1.2 Die Benutzung von offenem Licht und Feuer in der Halle und auf dem Außengelände ist untersagt.

2. Benutzung von Transporthilfen

2.1 Beim Einsatz von Transporthilfen sind die Gebrauchsanweisungen zu beachten.

2.2 Gebrauchsanweisungen hängen aus oder können bei den Mitarbeitern des Vermieters erfragt werden.

3. Anschluss von elektrischen Geräten

3.1 Es dürfen keine elektrischen Geräte ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Vermieters angeschlossen werden.

3.2 Elektrische Geräte dürfen während Ihrer Abwesenheit nicht betrieben werden.

4. Nutzung des Lagerraums

4.1 Der Lagerraum darf ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen genutzt werden.

4.2 Eine Nutzung zu Wohn- oder Arbeitszwecken ist nicht gestattet.

4.3 Der Lagerraum ist nicht zum Aufenthalt von Menschen und/oder zur Aufbewahrung von Tieren zu nutzen.

4.4 Gefährliche oder verderbliche Güter, insbesondere brennbare, entzündliche oder umweltschädigende Substanzen dürfen nicht gelagert werden.

4.5 Das eingelagerte Gut darf die Mindesthöhe von 2,30 Metern nicht überschreiten bzw. ist durch die Deckenhöhe eingeschränkt.

5. Verbotene Gegenstände wegen Brandgefahr

5.1. Es ist verboten, Kraftstoff, Öl und sonstige brennbare Stoffe aufzubewahren sowie um- und aufzufüllen.

5.2 Leere Kraftstoff- und Ölbehälter dürfen nicht gelagert werden.

5.3 Putzlappen und Putzwolle dürfen nicht aufbewahrt werden.

5.4 Gegenstände, die Brennstoff und Öl verlieren, dürfen nicht eingelagert werden.

6. Einhaltung technischer und behördlicher Vorschriften

6.1 Alle technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere die der Feuerwehr, sind zu befolgen.

7. Abschließen des Lagerraums & Sicherung vor Dritten

7.1 Die Zugangstüren und Tore sind stets geschlossen zu halten bzw. zu verriegeln. Die Überprüfung erfolgt durch Sie sowohl vor als auch nach Beendigung Ihres Zutritts.

7.2 Der Lagerraum muss stets abgeschlossen sein. Sie sind allein für das ordnungsgemäße Abschließen Ihrer Lagereinheit verantwortlich. Das Abschließen hat mit einem passenden Zylinderschloss am Lagerabteil zu erfolgen.

8. Abfall / Abfallbeseitigung

8.1 Jeglicher Abfall ist aus dem Lagerraum zu entfernen, und der Lagerraum ist sauber zu halten.

8.2 Für die Sauberkeit Ihres angemieteten Lagerraums sind Sie selbst zuständig.

8.3 Nach Ihrem Auszug kontrolliert und protokolliert ein Mitarbeiter des Bodensee Storage den Lagerraum hinsichtlich der Sauberkeit und Unversehrtheit.

8.4 Das Entfernen und der Transport von Abfall aus Ihrem Lagerraum durch das Personal des Bodensee Storage gehen zu Ihren Lasten.

8.5 Es ist unter keinen Umständen gestattet, Abfall, Verpackungsmaterial oder Ähnliches innerhalb der Anlage oder auf dem Außengelände zurückzulassen.

9. Aufenthalt in der Gesamtanlage

9.1 Der Aufenthalt des Mieters in der Gesamtanlage ist nur zur Einlagerung bzw. zur Abholung der Gegenstände gestattet.

9.2 In dieser Zeit erhält der Mieter nur Zutritt zur Lagerhalle bzw. zu seinem Lagerabteil.

10. Beschädigung / Belästigung

10.1 Sie dürfen weder Ihren Lagerraum noch die Anlage auf irgendeine Weise beschädigen, einschließlich Bohrungen oder Befestigungen an Decken, Wänden und sonstigen festen Baukörpern.

10.2 Innerhalb der Anlage oder auf dem Außengelände dürfen Dritte nicht belästigt oder ihnen Schaden zugefügt werden.

10.3 Beschädigungen sind unverzüglich mitzuteilen.

11. Verhalten im Brandfall

11.1 Das Gebäude ist bei einem Alarmsignal durch eine Sirene oder weiteren Anzeichen von Gefahr umgehend zu verlassen. Folgen Sie der Notbeschilderung, um ins Freie zu gelangen.

12. Versicherung und Haftung

12.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste an den eingelagerten Gegenständen.

12.2 Es wird empfohlen, eine Versicherung für die eingelagerten Gegenstände abzuschließen.

13. Zutrittskontrolle

13.1 Der Zugang zur Anlage erfolgt über ein elektronisches Zutrittskontrollsystem, für das jeder Mieter einen individuellen Zugangscode oder RFID-Transponder erhält. Am Lagerabteil wird ein neues Zylinderschloss installiert, das vom Vermieter gegen eine Gebühr bereitgestellt wird. Sowohl der Zugangscode, der Transponder als auch die Schlüssel zum Lagerabteil sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust des RFID-Transponders ist dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Die damit verbundenen Kosten muss der Mieter aufkommen.

14. Videoüberwachung

14.1 Zur Sicherstellung der Sicherheit und zum Schutz des Eigentums werden bestimmte Bereiche der Anlage videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden für einen Zeitraum von 4 Wochen gespeichert und dienen ausschließlich dem Schutz der Sicherheit und dem Eigentum. Die Überwachung erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die entsprechenden Bereiche sind deutlich gekennzeichnet.

15. Änderungen der Hausordnung

15.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Hausordnung jederzeit zu ändern.

15.2 Änderungen werden dem Mieter schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

16. Geltungsbereich / Definitionen / Vertragsschluss

16.1 Diese Hausordnung gilt für alle Mietverträge über Lagerräume und Lagerboxen, die der Mieter mit bodensee-storage.de schließt.

16.2 Der Mietvertrag wird ausschließlich online über das Formular des Anbieters Flixcheck.de („MietCheck“) abgeschlossen.

17. Übernahme / Rückgabe des Mietobjektes

17.1 Der Mieter hat das Mietobjekt zum Übergabezeitpunkt zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen unverzüglich zu melden.

17.2 Das Mietobjekt ist bei Vertragsende in besenreinem Zustand zurückzugeben.

17.3 Der Vermieter kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Mieters entsorgen oder einlagern.

Stand: 19. August 2024

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