– Mietvertrag für Lagerräume –
Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Lagerräume und Lagerboxen zwischen dem Mieter und der bodensee-storage.de, vertreten durch die Möbelspedition Maier e.K., Friedrich-Blersch-Str. 2, 88662 Überlingen (nachfolgend „Vermieter“). Der Mietvertrag kann ausschließlich online über das Formular „MietCheck“ auf Flixcheck.de abgeschlossen werden.
1.1 Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Abweichende AGB des Mieters werden nur anerkannt, wenn der Vermieter ausdrücklich zustimmt.
1.2 Der Mietvertrag kommt durch die digitale Unterschrift des Mieters auf dem „MietCheck“-Formular zustande. Das Angebot ist 28 Tage gültig, wobei das Widerrufsrecht des Mieters unberührt bleibt.
1.3 Der Eingang des Angebots wird per E-Mail bestätigt. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Vermieters per E-Mail zustande.
1.4 Die Hausordnung vom 12.10.2024 ist Bestandteil des Mietvertrages. Änderungen der Hausordnung werden mit einer 14-tägigen Ankündigung wirksam.
2.1 Der Mieter hat das Recht, das Mietobjekt ausschließlich zu Lagerzwecken gemäß den Vertragsbedingungen und der Hausordnung zu nutzen. Ein Lager- oder Verwahrungsvertrag im Sinne des HGB oder BGB wird nicht begründet.
3.1 Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übernahme zu kontrollieren und etwaige Schäden sofort zu melden.
3.2 Die tatsächliche Mietfläche kann bis zu 10% von der angegebenen Fläche abweichen. Eine Mietzinsanpassung erfolgt erst bei einer Abweichung über 10%.
3.3 Das Mietobjekt muss bei Vertragsende gereinigt und besenrein zurückgegeben werden.
3.4 Für schuldhafte Schäden gelten pauschale Schadensberechnungen. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.5 Zurückgelassene Gegenstände können auf Kosten des Mieters entsorgt oder eingelagert werden.
4.1 Der Mieter erhält uneingeschränkten Zutritt, sofern keine Öffnungszeiten vereinbart wurden.
4.2 Der Mieter haftet für die Verkehrssicherung und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.
4.3 Der Mieter muss das Mietobjekt und die Zugangstüren verschlossen halten.
4.4 Bei Gefahr in Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Abteil zu öffnen und zu betreten oder durch Dritte öffnen und betreten zu lassen.
4.5 Zutritt für behördliche Inspektionen oder notwendige Arbeiten muss gewährt werden.
5.1 Der Mieter erhält einen persönlichen Zugangscode/RFID-Transponder, der nicht an Dritte weitergegeben werden darf.
5.2 Das Mietobjekt darf nur zu Lagerzwecken genutzt werden.
5.3 Der Mieter versichert, dass die gelagerten Güter sein Eigentum sind.
5.4 Folgende Gegenstände dürfen nicht gelagert werden: verderbliche Waren, Lebewesen, brennbare/explosive Substanzen, wertvolle oder illegale Gegenstände und Substanzen, gefährliche Chemikalien und sonstige flüssige Stoffe.
5.5 Offenes Feuer, Rauchen und private Veranstaltungen im Mietobjekt sind verboten.
5.6 Das Mietobjekt darf nicht störend für andere Mieter genutzt werden.
5.7 Schäden am Mietobjekt müssen sofort gemeldet werden.
5.8 Untervermietung ist ausgeschlossen.
5.9 Der Vermieter kann den Zugang bei Verstößen gegen die Hausordnung beschränken.
5.10 Bei Pflichtverstößen kann der Vermieter fristlos kündigen.
5.11 Im Falle eines Verstoßes muss der RFID-Transponder zurückgegeben werden bzw. wird vom Vermieter für den Zugang gesperrt.
6.1 Der Vermieter kann den Mieter auffordern, das Mietobjekt innerhalb von vier Wochen zu räumen und in ein alternatives Mietobjekt zu verbringen.
6.2 Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, kann der Vermieter die Gegenstände auf Kosten des Mieters in ein alternatives Mietobjekt verbringen.
7.1 Bei Vertragsannahme ist eine Kaution in Höhe von acht Wochenmieten, jedoch höchstens von 350,00 EUR, zu hinterlegen.
7.2 Die Mindestmietdauer beträgt vier Kalenderwochen. Die Mietzinsen sind je nach Lagerraumgröße gestaffelt und im Voraus fällig.
7.3 Rabatte, Nachlässe und ein Frühbucherrabatt sind nicht kombinierbar.
7.4 Mietzins je angefangene Kalenderwoche wie folgt gestaffelt je Lagerraum:
Bei gewerbetreibenden und juristischen Personen verstehen sich die Preise netto, zuzüglich 19% Umsatzsteuer (USt).
7.5 Der Mietzins bleibt in den ersten 26-Kalenderwochen nach Annahmeerklärung unverändert. Danach kann der Vermieter den Mietzins regelmäßig, jedoch mit einer Ankündigungsfrist von vier Kalenderwochen neu bewerten und ggfls. erhöhen.
7.6 Zahlungen werden zunächst auf sonstige Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Mietforderung angerechnet.
7.7 Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
8.1 Der Mieter befindet sich bei ausstehender Zahlung nach einer Wochenmiete in Verzug.
8.2 Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochenmieten kann der Vermieter fristlos kündigen.
8.3 Der Vermieter kann bei Zahlungsverzug Verzugszinsen und Mahngebühren berechnen und den Zutritt zum Mietobjekt verweigern.
8.4 Ist das Mietobjekt nach der Kündigung des Vermieters gemäß 8.2 nicht geräumt, kann der Vermieter die Gegenstände verwerten oder entsorgen und für die entstandenen Kosten und ausstehenden Zahlungen mit der Kaution verrechnen.
9.1 Der Mietvertrag kann vom Mieter mit einer Frist von zwei Wochen zum Wochenende gekündigt werden. Für den Vermieter gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen.
9.2 Beide Parteien können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen.
9.3 Mietverträge werden grundsätzlich unbefristet abgeschlossen.
Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters, die auf der Website einsehbar ist.
Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Details und Widerrufsbelehrung sind auf der Website oder den Geschäftsräumen des Vermieters einsehbar.
12.1 Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
13.1 Versicherungsschutz:
Bei der Vermietung eines Lagerraums zur Selbsteinlagerung (Self-Storage) wird dem Mieter optional folgender Versicherungsschutz angeboten:
Volle Deckung: Der Versicherungsschutz umfasst die Risiken von Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sprinklerleckage, Sturm und Hagel.
13.2 Ausschlüsse vom Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf folgende Güter: Lebende Tiere, Pflanzen, Bargeld, Valoren, Briefmarken, Urkunden, Dokumente, Schmuck, Münzen, Edelsteine, echte Perlen, gemünztes und ungemünztes Edelmetall und ähnliche Wertgegenstände, Pelze, gefährliche Güter.
13.3 Versicherungssummen:
Die Versicherungssummen sind wie folgt begrenzt:
13.3.1 Pro Lagerraum auf maximal 75.000 EUR je Schadensfall
13.3.2 Für Antiquitäten und/oder Kunstgegenstände ist der Versicherungsschutz auf maximal 5.000 EUR je Schadensfall begrenzt.
13.4 Beitrag und Deckung: Die Basisdeckung für Selbsteinlagerung beträgt 4.000 EUR und der monatliche Beitrag beläuft sich auf 8,00 EUR.
13.4.1 Für jede weitere 1.000 EUR Versicherungssumme, bis zu einem Maximum von 75.000 EUR, wird ein monatlicher Zusatzbeitrag von 2,00 EUR erhoben.
Der Mietvertrag verlängert sich nicht stillschweigend bei fortgesetzter Nutzung nach Kündigung.
Bestimmte Bereiche des Geländes werden zum Schutz des Eigentums videoüberwacht. Details finden sich in der Hausordnung und sind ersichtlich gekennzeichnet.
16.1 Zur Sicherung des Lagerraums ist ein Zylinderschloss erforderlich. Für die Lagercontainer wird ein Vorhängeschloss benötigt. Zusätzlich ist für den Hauptzugang ein Transponder notwendig.
16.2 Der Mieter muss ein Zylinderschloss / Vorhängeschloss über den Vermieter erwerben. Die einmalige Gebühr hierfür beträgt 29,90 EUR.
16.3 Nach beidseitiger Auftragserteilung erhalten Sie einen Transponder, welcher Ihnen den Zutritt zu unseren Lagereinheiten gewährt, hierbei erheben wir eine Pfandgebühr von 25,00 EUR.
17.1 Änderungen der Anschrift sind unverzüglich mitzuteilen.
17.2 Es gelten nur die im Mietvertrag festgehaltenen Bedingungen.
17.3 Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
17.4 Gerichtsstand ist Überlingen, sofern beide Parteien Kaufleute sind.
17.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
Stand: 15. Oktober 2024
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