Hausordnung

der bodensee-storage.de

Betreiber: Bodensee Storage,
vertreten durch die Möbelspedition Maier e.K., Friedrich-Blersch-Str. 2, 88662  Überlingen
(im Folgenden „Vermieter“).

1. Geltungsbereich / Definitionen / Vertragsschluss

1.1 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Mietvertrag für Lagerräume –
1.2 Diese Hausordnung gilt für alle Mietverträge über Lagerräume, Lagerabteile und Lagerboxen, die der Mieter mit bodensee-storage.de schließt.

2. Aufenthalt in der Gesamtanlage

2.1 Der Aufenthalt des Mieters in der Gesamtanlage ist nur zum Zweck der Einlagerung, Abholung, Anlieferung oder Auslagerung der eigenen Gegenstände gestattet.
2.2 Innerhalb der gesamten Anlage gilt absolutes Rauchverbot.
2.3 Die Benutzung von offenem Licht und Feuer in der Halle und auf dem Außengelände ist untersagt.

3. Nutzung des Lagerraums

3.1 Der Lagerraum darf ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen genutzt werden.
3.2 Eine Nutzung zu Wohn- oder Arbeitszwecken ist nicht gestattet.
3.3 Der Lagerraum ist nicht zum Aufenthalt von Menschen und/oder zur Aufbewahrung von Lebewesen zu nutzen.
3.4 Das eingelagerte Gut darf die Mindesthöhe von 2,30 Metern nicht überschreiten bzw. ist durch die Deckenhöhe eingeschränkt.

4. Benutzung von Transporthilfen

4.1 Beim Einsatz von eigenen Transporthilfen, ist darauf zu achten das Gummirollen bzw. Bereifung genutzt werden um Beschädigungen am Bodenbelag zu vermeiden.

5. Anschluss von elektrischen Geräten

5.1 Es dürfen keine elektrischen Geräte während Ihrer Anwesenheit noch in Ihrer Abwesenheit angeschlossen oder betrieben werden.

6. Verbotene Gegenstände wegen Brandgefahr und weitere verbotene Gegenstände

6.1. Es ist verboten, Kraftstoff, Öl, Gasflaschen und sonstige brennbare Stoffe aufzubewahren sowie um- und aufzufüllen.
6.2 Leere Kraftstoff- und Ölbehälter dürfen nicht gelagert werden.
6.3 Putzlappen und Putzwolle dürfen nicht aufbewahrt werden.
6.4 Gegenstände, die Brennstoff und Öl verlieren, dürfen nicht eingelagert werden.
6.5 Tiere, Pflanzen, Nahrungsmittel, verderbliche Güter, Waffen, Sprengstoffe, Chemikalien, Suchtstoffe, Abfall, Sondermüll sowie sämtliche entflammbare, leicht explosive, giftige, ätzend oder anderweitig gefährliche oder gesundheitsschädliche Materialien sind von der Lagerung ausgeschlossen.

7. Zutrittskontrolle

7.1 Der Zugang zur Anlage erfolgt über ein elektronisches Zutrittskontrollsystem, für das jeder Mieter einen individuellen Zugangscode / RFID-Transponder erhält. Am Lagerabteil wird ein neues Zylinderschloss installiert, das vom Vermieter gegen eine Kaufgebühr bereitgestellt wird. Sowohl der Zugangscode, der Transponder als auch die Schlüssel zum Lagerabteil sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust ist dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Für die damit verbundenen Aufwendungen kommt der Mieter auf.

8. Abschließen des Lagerraums & Sicherung vor Dritten

8.1 Die Zugangstüren/Tore sind stets geschlossen zu halten bzw. zu verriegeln. Die Überprüfung erfolgt durch den Mieter sowohl vor als auch nach Beendigung des Zutritts.
8.2 Der Lagerraum muss stets abgeschlossen sein. Sie sind allein für die ordnungsgemäße Sicherung der Lagereinheit verantwortlich. Das Abschließen hat mit einem passenden Zylinderschloss am Lagerabteil zu erfolgen.

9. Abfall / Abfallbeseitigung

9.1 Jeglicher Abfall ist aus dem Flurbereich und dem Lagerraum zu entfernen und der Lagerraum ist sauber zu halten.
9.2 Für die Sauberkeit Ihres angemieteten Lagerraums ist der Mieter selbst zuständig.
9.3 Nach Ihrem Auszug kontrolliert und protokolliert ein Mitarbeiter des Bodensee Storage den Lagerraum hinsichtlich der Sauberkeit und Unversehrtheit.
9.4 Es ist unter keinen Umständen gestattet, Abfall, Verpackungsmaterial oder Ähnliches innerhalb der Anlage oder auf dem Außengelände zurückzulassen.
9.5 Das Entfernen und der Transport von Abfällen gehen zu Lasten des Mieters.

10. Beschädigung / Belästigung

10.1 Der Mieter darf weder den eigenen noch fremden Lagerraum noch die Anlage auf irgendeine Weise beschädigen, einschließlich Bohrungen oder Befestigungen an Decken, Wänden, Böden und sonstigen festen Baukörpern.
10.2 Ein-/ und Auszubringende Gegenstände dürfen nicht ohne geeignete Transporthilfsmittel wie zum Beispiel Rollbretter, Sackkarren etc. über den Bodenbelag gezogen oder geschoben werden.
10.3 Innerhalb der Anlage oder auf dem Außengelände dürfen Dritte nicht belästigt oder ihnen Schaden zugefügt werden.
10.4 Beschädigungen sind unverzüglich mitzuteilen.

11. Übernahme / Rückgabe des Mietobjektes

11.1 Der Mieter hat das Mietobjekt zum Übergabezeitpunkt zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen unverzüglich zu melden.
11.2 Das Mietobjekt ist bei Vertragsende in besenreinem Zustand zurückzugeben.
11.3 Der Vermieter kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Mieters entsorgen oder einlagern.
11.4 Zur Behebung möglicher Beanstandungen des Mietobjekts behält sich der Vermieter das Recht der Verwertung der hinterlegten Kaution vor.

12. Verhalten im Brandfall

12.1 Das Gebäude ist bei einem Alarmsignal durch eine Sirene oder weiteren Anzeichen von Gefahr umgehend zu verlassen. Es ist der Notbeschilderung ins Freie zu folgen.
12.2 Besteht in einem Bereich des Gebäudes ein feuergefährlicher Zustand, so ist dies sofort der Feuerwehr (Notruf 112) zu melden.

13. Versicherung und Haftung

13.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste an den eingelagerten Gegenständen.
13.2 Es wird empfohlen eine Versicherung für die eingelagerten Gegenstände abzuschließen.

14. Videoüberwachung

14.1 Zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz des Eigentums werden bestimmte Bereiche der Anlage videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden für einen Zeitraum von 4 Wochen gespeichert und dienen ausschließlich diesem Zweck. Die Überwachung erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die entsprechenden Bereiche sind deutlich gekennzeichnet.

15. Änderungen der Hausordnung

15.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Hausordnung jederzeit zu ändern.
15.2 Änderungen werden dem Mieter schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

Stand: 15. Oktober 2024

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